Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Textilreinigung

Stand: 1.01.2022

I. Geltungsbereich

1. Dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Textilreinigung der WASCTOPF UG, Olpenerstr. 222, 51103 Köln zu Grunde. Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Reinigungsleistungen

Wir bieten an:

  • Waschen und Mangeln von Bett- und Tischwäsche
  • Waschen und Trocknen von Bekleidung
  • Individuelle Behandlung von Spezialaufträgen
  • Umweltfreundliche Verarbeitung
  • Komplettangebote für Großkunden
  • Abhol- und Lieferservice

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der Annahme des Reinigungsgutes in unserer Preisliste ausgewiesene Preis.

IV. Vertragsschluss

Der Vertrag wird dadurch geschlossen, dass wir die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer VI. annehmen.

V. Abholung und Anlieferung

Wir bieten im gewerblichen Bereich auch die Abholung der zu reinigenden Wäsche und die Anlieferung der gereinigten Wäsche an. Die entsprechenden Konditionen werden gesondert geregelt.

VI. Annahme der Textilien

1. Wir sind berechtigt, das Reinigungsgut vor der Annahme zu prüfen und die Reinigung abzulehnen, wenn die uns zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder Reinigungsmittel nach unserer Einschätzung für die Reinigung der Textilien ungeeignet sind.

2. Nach Annahme des Reinigungsgutes erhält der Kunde von uns einen Reinigungsbeleg für die Reinigungsleistungen, der das Abholdatum sowie die Identifikationsnummer enthält.

VII. Prüfungs- und Anzeigepflichten des Kunden

1. Der Kunde hat uns vor der Annahme auf Besonderheiten des Reinigungsgutes (z.B. Schäden, bestimmte Fleckenstellen, schadhaftes Material usw.) hinzuweisen.

2. Der Kunde hat vor der Annahme durch uns sämtliche Gegenstände, insbesondere Kleinteile (z.B. Metall- und Plastikgegenstände, Papier usw.) aus dem Reinigungsgut zu entfernen.

VIII. Rückgabe 1.

1. Die Rückgabe erfolgt zur vereinbarten Zeit nur gegen Vorlage des Reinigungsbeleges/Abholscheins, sofern ein solcher ausgegeben worden ist. Kann der Kunde diesen nicht vorlegen, sind wir nur dann zur Rückgabe verpflichtet, wenn der Kunde seinen Anspruch auf Herausgabe des Reinigungsguts unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses auf andere Weise nachweist und den Empfang der Ware schriftlich bestätigt.

2. Wir können die Rückgabe des Reinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung verweigern.

3. Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen. Er ist verpflichtet, eine etwaige Beschädigung und unsachgemäße Reinigung des Reinigungsgutes nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.

IX. Haftung

1. Soweit der Kunde entgegen Ziffer VII.2 Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen hat, haftet er für die dadurch entstandenen Schäden. Die Haftung von uns für Beschädigungen oder Verlust dieser Gegenstände ist ausgeschlossen.

2. Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden, sofern es sich um verborgene Mängel handelt, die bei fachmännischer Prüfung des Reinigungsgutes nicht erkennbar sind.

3. Bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung (z.B. aus Garantie) haften wir unbeschränkt, ebenso bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). Bei sonstigen Pflichtverletzungen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, angestellten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) haften wir auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Unsere Haftung wird unter Herausnahme atypischer Schäden auf den vertragstypisch zu erwartenden Schaden beschränkt.

4. Sofern nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, haften wir für Verlust und bei Sachschäden des eingelieferten Reinigungsgutes lediglich in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, d.h. des Anschaffungspreises im Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung, wobei ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen wird, der dem prozentualen Wertverlust durch Benutzung und Zeitablauf bis dahin entspricht. Wird Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes geleistet, erlischt der Anspruch des Kunden auf Herausgabe des Reinigungsgutes. Ist das Reinigungsgut durch unsachgemäße Bearbeitung beschädigt, aber noch eingeschränkt nutzbar, kann einvernehmlich eine Schadensersatzleistung durch Zahlung eines der Wertminderung entsprechenden Betrages erfolgen.

X. Schlussbestimmungen

1. Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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